Erster Stadtrat – Notwendigkeit wird geprüft

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) weisen die Unterstellung des CDU-Vorsitzenden Prof. Dr. Lupton zurück, dass die BG die Stelle des hauptamtlichen Ersten Stadtrates nun befürworten würden. Offensichtlich sollen durch diese Falschmeldungen die Kooperation von SPD/BG/FDP und insbesondere die BG bewusst in der Öffentlichkeit diffamiert werden.

In ihrer Kooperationsvereinbarung haben SPD/BG/FDP festgelegt, dass die Kooperation erst nach der Bürgermeisterwahl über die mögliche Besetzung des hauptamtlichen Ersten Stadtrates entscheidet. Diese Regelung wurde getroffen, obwohl die Kooperation mit ihrer Mehrheit sofort einen hauptamtlichen 1. Stadtrat aus ihren Reihen hätte wählen können.

Bis zur Bürgermeisterwahl soll durch eine neutrale Stelle eine unabhängige Prüfung und Bestandsaufnahme, insbesondere der Finanzstruktur, durchgeführt werden. Damit soll eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, welche Maßnahme notwendig und möglich sind. Die Beauftragung eines externen Prüfers ist notwendig, um einer möglichen Unterstellung von Parteilichkeit vorzubeugen.

Unter Berücksichtigung dieser Prüfung und Bestandsaufnahme wird die Kooperation von SPD/BG/FDP nach Abwägung aller Daten und Fakten entscheiden, ob zukünftig noch ein hauptamtlicher Erster Stadtrat notwendig ist. Die Kooperation ist sich einig darin, dass bei einer eventuellen Wiederbesetzung der Stelle Leistungsanforderungen aufgestellt werden müssen. Das heißt, die fachliche Eignung des Kandidaten ist das wesentliche Entscheidungskriterium. Ferner ist die Kooperation der Ansicht, dass sich der neue Bürgermeister und ein hauptamtlicher Erster Stadtrat fachlich ergänzen sollten.
Falls die Position des hauptamtlichen Ersten Stadtrates wieder besetzt werden sollte, hat jede Fraktion, auch die CDU, das Recht, einen Kandidaten vorzuschlagen, der dem Anforderungsprofil entspricht.

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