Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) sind verwundert und enttäuscht über den Ausstiegsbeschluss von Linsengericht. „Mit diesem Beschluss hat Linsengericht das Todesurteil für das Hallenbad gefällt“, so die Bewertung der BG-Fraktion. „Gründau und Gelnhausen werden das Hallenbad nicht alleine betreiben können, damit ist die Schließung des Hallenbades vorprogrammiert“, sind sich die BG sicher.
Die BG kritisieren das Verhalten von Linsengericht, insbesondere die Rolle des Linsengerichter Bürgermeister Albert Ungermann als Verbandsvorsteher des Hallenbad-Zweckverbandes.
„Warum haben die beiden Verantwortlichen Albert Ungermann als Verbandsvorsteher und der Vorsitzende des Zweckverbandes Dr. Rolf Müller nicht ein neues kostengünstigeres Betriebskonzept erarbeitet, das jetzt von Linsengericht gefordert wird?“, fragen die BG.
Stattdessen haben Ungermann und Dr. Müller den unsinnigen Vorschlag unterbreitet, den Zweckverband in eine GmbH umzuwandeln, die erheblich mehr Kosten verursachen würde.
Die BG kritisieren auch CDU und SPD, die auf Kreisebene beschlossen haben, aus dem Hallenbad-Zweckverband auszutreten, obwohl sie wussten, dass dies zu einer deutlichen Schwächung des Zweckverbandes und damit zu einer Gefährdung des Weiterbetriebes des Hallenbades führen würde.
Die Verantwortlichen Ungermann und Dr. Müller haben den Ausstieg des Main-Kinzig-Kreises leider nicht verhindert und stattdessen zugestimmt. Die BG haben sich gegen den Ausstieg des Main-Kinzig-Kreises ausgesprochen, da das Hallenbad zu einem Großteil für den Schulsport genutzt wird und der Main-Kinzig-Kreis sich ja auch bei Schulturnhallen oder anderen Schulsporteinrichtungen nicht aus der Verantwortung stiehlt.
Auch sehen die BG in den Gemeinden Linsengericht und Gründau eine emotionale Fehleinschätzung des Hallenbades. Hier wird aus Sicht der BG der Eindruck erweckt, als sei es das Hallenbad der Stadt Gelnhausen, das von den beiden Gemeinden finanziell unterstützt wird. Das Hallenbad ist aber ein Bauwerk das vom Hallenbad-Zweckverband gemeinsam geplant und errichtet wurde und seit 41 Jahren gemeinsam betrieben wird. Es wird von Einwohnern aller Verbandsgemeinden, von Vereinen und vor allem für den Schulsport genutzt und ist eine wichtige sportliche und soziale Einrichtung.
Der Hallenbad-Zweckverband ist nach Ansicht der BG ein gutes Beispiel für die mittlerweile wieder diskutierte und angestrebte interkommunale Zusammenarbeit. Mit dem Hallenbad wird eine Infrastruktureinrichtung angeboten, die alleine von keiner der beteiligten Gemeinden finanziert und betrieben werden könnte.
Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN(BG) appellieren an die Linsengerichter Gemeindevertretung, Ihren Beschluss nochmals zu überdenken. Wenn nach dem Main-Kinzig-Kreis auch Linsengericht aus dem Zweckverband austreten würde, wird dies unweigerlich zur Schließung des Hallenbaden führen, sind sich die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) sicher. Nicht sicher sind sich die BG darüber, ob dies nicht mit dem Beschluss der Gemeinde Linsengericht beabsichtigt wurde. Wenn dies so ist, sollte Linsengericht dies auch klipp und klar sagen.