Unehrliche Hallenbad-Diskussion von CDU und SPD

Klare Aussagen von Linsengericht und Gründau erforderlich

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) kritisieren die aus Ihrer Sicht unehrliche Diskussion von CDU und SPD zum Thema Hallenbad. Zuerst beschließen CDU und SPD gemeinsam im Kreistag sowie in den Gemeindeparlamenten in Linsengericht und Gründau den Ausstieg aus dem Hallenbad-Zweckverband und nun wollen sie angeblich den Erhalt des Hallenbades. Das ist aus Sicht der BG nicht nachvollziehbar und wenig glaubhaft.

Was wollen CDU und SPD wirklich, fragen die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG). Weder die Bürgermeister der drei Kommunen können das klären, noch die Bürger, die sich jetzt bei Unterschriften-Aktionen für das Hallenbad beteiligen sollen. Die Entscheidung treffen die CDU- und SPD-Fraktionen in Linsengericht und Gründau.

Vor der Kommunalwahl wurde weder in Linsengericht noch in Gründau von einem Ausstieg aus dem Hallenbad-Zweckverband gesprochen. Nach der Kommunalwahl hatten die neuen SPD-Mehrheitsfraktion in Linsengericht und Gründau nichts eiligeres als zu tun als gemeinsam mit der CDU den Ausstieg aus dem Hallenbad-Zweckverband zu beschließen.

CDU und SPD in Linsengericht und Gründau müssen nun klar und deutlich sagen, ob sie die Kündigung der Mitgliedschaft im Hallenbad-Zweckverband zurück nehmen und das Hallenbad des Zweckverbandes weiter führen wollen oder diese gemeinsam errichtete und 40 Jahre betriebene soziale Einrichtung schließen wollen. 

Erst nach einem uneingeschränkten Bekenntnis von Linsengericht und Gründau für den Weiterbetrieb des Hallenbades macht es aus Sicht der BG Sinn über die Zukunft des Zweckverbandes und damit des Hallenbades zu sprechen.

Aufgrund der schlechten finanziellen Lage und der hohen Schulden ist die Stadt Gelnhausen nicht in der Lage einen höheren finanziellen Beitrag zu leisten. Die BG fordern eine paritätische Finanzierung durch die drei Gemeinden. Es kann aus Sicht der BG nicht sein, dass alle das gleiche Stimmrecht haben und die Stadt Gelnhausen ein Großteil der Kosten tragen soll. Auch hier muss der Grundsatz gelten, wer bestellt, hat auch zu zahlen.

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