Fortführung nicht sinnvoll – Weitere Gespräche nur auf Basis des rechtsgültigen B-Plans
„Man könne in ein Mediationsverfahren mit Maximalforderungen gehen, aber bei fehlender Konsensbereitschaft auf allen Seiten werde es keine Lösung geben.“
Zitat des SPD-Fraktionsvorsitzenden in der GNZ vom 14.10.2021. Der Bürgermeister legt nach und spricht von einem Weg, „dass jeder etwas abgibt“. Richtig! Genau das ist der Grund, warum sich die Verfahrensbeteiligten der Mediation „ohne“ gemeinsame Empfehlung trennten. Fehlende Kompromissbereitschaft ließ die Einigung scheitern. Beibehaltung des Status Quo mit der Legitimation des rechtswidrigen Zustandes und Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes standen sich letzten Endes unverrückbar gegenüber.
Die Teilnehmer der Mediation hatten über deren Inhalte Vertraulichkeit vereinbart.
Abstimmungen waren nicht vorgesehen. Es ist in höchstem Maße befremdlich, wenn sowohl der Mediator als auch die SPD von „Mehrheiten“ oder „deutliche Mehrheiten“ sprechen, die sich für „eine Fortsetzung der Mediation mit dem Ziel einer Anpassung und Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen“ oder „Interesse an einer einvernehmlichen Einigung gezeigt“ hätten. Eine Minderheit habe den Prozess abbrechen wollen.
Allein die Zusammensetzung des Runden Tisches war nicht paritätisch. Neun Personen repräsentierten die Anwohner. Drei, die bereits Grünflächen gekauft haben, drei, die Kaufinteresse haben und drei, die nie die Möglichkeit des Erwerbs hatten, das sind alle Anwohner, die keine Randgrundstücke haben. Stimmenverhältnis 6:3.
Es fanden Bewertungen einzelner Punkte statt. Dies geschah durch Setzen von Klebepunkten auf Themen-Zetteln an einer Pinnwand. Einige Teilnehmer lehnten dies ab. Grund: die Vereinbarung „keine Abstimmung“.
Ebenso gewagt ist es von einer Konsensbereitschaft zu sprechen, wenn keiner der Grundstückskäufer auch nur ansatzweise bereit war, den kleinsten Abstrich zu machen. Wohlwissend, dass in den Baulandkaufverträgen auf die Bestimmungen des geltenden B-Planes hingewiesen wird.
Wie in der Causa „Mittlauer Weg“ inzwischen schon üblich, gaukelt die SPD in Verbindung mit dem Bürgermeister einmal mehr eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten vor. Schöne heile Welt. Und, es wird sogar eingeräumt, Fehler gemacht zu haben. Selbst der Bürgermeister nimmt das Unwort in den Mund und gesteht das ein, nach Jahren. Manöver, die das Ziel haben, eines zu vermeiden: die wahren Verantwortlichen zu benennen und vor allem selbst Verantwortung zu übernehmen und dies auch zuzugeben. Oder wie muss es verstanden werden, wenn der SPD-Vertreter mit dem Brustton der Überzeugung zugibt, Fehler gemacht zu haben und jede Entscheidung zu akzeptieren zu wollen, wenn man nur einige Sekunden später aber Lösungsvorschläge auf den Tisch legt, die die eigene Position als Bestmögliche unterstreichen.
Fakt aber ist, dass keine „Fehler“ gemacht wurden, sondern dass ein vorsätzlicher Verstoß gegen den rechtsgültigen B-Plan vorliegt.
Begleitend wird im Hintergrund das Schreckgespenst von Millionenklagen an die Wand gemalt. Vor der Tatsache der Kenntnis des B-Planes und des damit verbundenen Verbots Zäune zu errichten ist die Drohung von Schadenersatz in Millionenhöhe zu bezweifeln. Es sei daran erinnert: der Quadratmeterpreis für die Grünfläche lag bei 38,50 Euro. Eventuelle Rückbaukosten dürften sich in Grenzen halten.
Der Mediator bringt es auf den Punkt. Der Spielball liegt wieder beim Parlament. Die Politik hat die Situation herbeigeführt und muss sie lösen. Dafür bedarf es umfassender Information. Genau dieser Umstand ist Ursache der jahrelangen Verschleppung. Der Rathauschef knüpft nahtlos an seine Blockadehaltung an. Erneut hält er eine wichtige Expertise zurück. Es handelt sich um ein baurechtliches Gutachten des RP Darmstadt über das Neubaugebiet, die ihm – durch Mail nachweisbar – zugegangen sein muss. Das Gutachten war wohl Grundlage einer Aufforderung des RP Darmstadt an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Main-Kinzig-Kreises, innerhalb von vier Wochen bauaufsichtliche Maßnahmen vorzubereiten, wie gegen die „festgestellten baurechtswidrigen Zustände“ vorgegangen werden soll. Von Rückbauverfügungen war die Rede.
Die Mediation war Anlass, erneut die Entscheidung zu verzögern. Solange sie lief, konnte auf die Durchsetzung von Maßnahmen verzichtet werden. Diesbezüglich kam es zu einem Treffen zwischen Vertretern der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Bürgermeister im Rathaus. Der Mediator nahm auch teil. Neutralität? Kennt er das Gutachten? Kennen er und der Bürgermeister das Konzept?
Wie soll das Parlament sachgerecht urteilen, wenn grundlegendes Wissen fehlt?
Eine schriftliche Anfrage über das Bürgermeisterbüro kam postwendend mit der Begründung zurück, man möge sich bitte an den vorgesehen Dienstweg halten.
Lösungen sind möglich. Aber nur auf Grundlage des gültigen Bebauungsplanes. Im Augenblick werden Lösungen gesucht, die auf dem rechtswidrigen Zustand basieren. Dadurch wird die Umsetzung gelten Rechtes verzögert, die Verantwortlichen davor bewahrt, Verantwortung zu tragen. Auch der Bürgermeister, der trotz mehrfacher Bitten weiter Grünflächen verkauft und verpachtet hat, der seit Jahren viel verspricht und am Ende nichts tut. Weitere endlose Gespräche sind eine Fortsetzung dieser Tatenlosigkeit. Solange sich niemand der Betroffenen wirklich bewegt, ändert sich nichts. Die Mediation hat das deutlich gemacht. Sie wurde Mitte September beendet. Der aktuelle Zustand ist „Morast“, jede Entscheidung wackelig. Die Umsetzung des gültigen B-Planes ist ein festes Fundament und rechtsgültige Richtschnur für alle Beteiligten. Auf dieser Basis könnte mit den Anwohnern gesprochen werden, wie die öffentlichen Grünflächen zum Wohle aller Anwohner im Detail gestaltet werden können, z.B. ob man Lärmschutzmaßnahmen realisieren kann.