Landtagsabgeordneter Reul bei BG

Informationen zum Kommunalen Finanzausgleich

Landtagsabgeordneter Michael Reul war Gast bei den BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) und informierte über den Kommunalen Finanzausgleich.

Das Angebot des Landtagsabgeordeten Michael Reul als Mitglied des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtages über den Kommunalen Finanzausgleich zu informieren wurde von der BG-Fraktion begrüßt und deshalb wurde er zur BG-Fraktionssitzung am 19.02.2015 eingeladen.

Herr Reul berichtete über das Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs der Städte und Gemeinden. Die Bedarfsanalyse des Finanzministeriums hat einen Bedarf von 3,6 Mrd. Euro ermittelt. 

BG-Stadtverordneter Ottmar Schüll wies darauf hin, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund einen Bedarf von 4,4 Mrd. Euro berechnet hat. Deshalb sehen es die BG als notwendig an, den Bedarf der Städte und Gemeinden nochmals zu überprüfen.

Vom Fraktionsvorsitzenden Bodo Delhey wurde erläutert, dass für die ca. 1.080 Kin-derbetreuungsplätze in Gelnhausen laufende Kosten von ca. 5,0 Mio. entstehen. Euro. Alleine für die U3-Kinder betragen die reinen Personalkosten ca. 1 Mio. Euro.

Magistratsmitglied Frank Rompel ergänzte, dass die Zuschüsse von Bund und Land für den gesamten Bereich der Kinderbetreuung rund 750.000 Euro betragen und die Elternbeiträge ca. 700.000 Euro. Damit ergibt sich für die Stadt Gelnhausen ein jährlicher Zuschussbedarf von ca. 3,5 Mio. Euro für die Kinderbetreuung.

Am 1. August 2013 trat der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem voll-endeten ersten Lebensjahr in Kraft. Dieser Rechtsanspruch wurde von der Bundes-regierung beschlossenen, aber die Städte und Gemeinden haben die Investitionskosten und die laufenden Kosten für die Kinderbetreuung zu tragen. Die Vorsitzende Renate Baumann forderte in diesem Zusammenhang die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, das populär ausgedrückt besagt: „Wer bestellt, soll be-zahlen.“ Hier ist in erster Linie der Bund gefordert.

Dies gilt aus Sicht der BG sowohl für die Kinderbetreuung als auch für die Flücht-lingsbetreuung, mit der den Gemeinden ein weiteres Mal von Bundesregierung Pflichten auferlegt wurden, aber die entstehenden Kosten, wie bei der Kinderbetreuung, und entgegen des Konnexitätsprinzips, wieder nicht übernommen werden. 

„Wenn von Berlin der von der Stadt Gelnhausen zu tragende Zuschussbedarf für die Kinderbetreuung von ca. 3,5 Mio. übernommen würde, hätten wir nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt, sondern könnten auch wieder die Grund- und Gewerbesteuer senken“, so Ottmar Schüll abschließend. 

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