SPD und Magistrat wollen von den wahren Verantwortlichkeiten ablenken.
Eine „unglaublich wichtige Nachricht“ verkündete die SPD in den letzten Tagen. „Die Vorgänge um den Mittlauer Weg werden in ein vollkommen neues Licht gerückt“. Werden sie nicht! Man muss nur – einmal mehr – den Blick auf die von einigen Fraktionen und der Stadtverwaltung Gelnhausens für so überflüssig dargestellte Vergangenheit richten.
Ursprung aller Diskussionen war 2018 die Feststellung der „Bürger für Gelnhausen“ (BG), dass im Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ Zäune gezogen und öffentliche Grünflächen verkauft wurden. In der Folge versuchten die BG, die Umsetzung des gültigen Bebauungsplanes durchzusetzen. Ein Verkauf öffentlichen Grüns und dessen Einzäunung sind darin nicht vorgesehen.
Daraus entwickelte sich ein Streit, der in die Bildung zweier Akteneinsichtsausschüsse und letzten Endes in verschiedene Ermittlungsverfahren mündete. Das Getöse der Sozialdemokraten um das Strafverfahren gegen verschiedene ehemalige und aktuelle Mitglieder der Stadtverwaltung soll von einem ablenken, den wesentlichen Feststellungen der Untersuchungen:
Der Fraktionsvorsitzende der BG, Bodo Delhey, wurde nachweislich über das wahre Ausmaß der Grundstücksverkäufe getäuscht. Berechtigte Anfragen wurden gar nicht oder nur unvollständig und zögerlich beantwortet. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die erste Änderung des Bebauungsplanes noch nicht verabschiedet, als die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) schon den Verkauf von Grünflächen in großem Ausmaß vorbereitete und sich nicht um mögliche Einwände des Parlaments scherte. Die offensichtliche Missachtung gipfelte darin, dass die wahre Größenordnung der beabsichtigten Veräußerungen in Berichten des Magistrats vor Stadtverordnetenversammlungen verschwiegen wurden.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund stellt zweifelsfrei fest, der Beschluss über den Verkauf von ca. 13.000 qm öffentlicher Grünflächen hätte bei dessen wirtschaftlicher Bedeutung für die Stadt von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden müssen. Der Magistrat war dazu nicht befugt. Die jetzt durch ihn erfolgte Mitteilung und das ausgedrückte Bedauern sind scheinheilig und entsprechen – leider wieder einmal – nicht der Wahrheit.
Nicht nur die Umwandlung von ca. 13.000 qm öffentlicher Grünflächen in private Gärten, sondern auch der Quadratmeterpreis ist laut HSGB einzig und allein von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und nicht vom Magistrat. Laut HSGB hätten die öffentlichen Grünflächen für 220 Euro/qm verkauft werden müssen und nicht für 38,50 €/m2.
Was jetzt durch SPD und Magistrat in den Medien erfolgt, ist einmal mehr das Werfen von Nebelkerzen, um von den wahren Verantwortlichkeiten abzulenken. Die Ermittlungsverfahren sind lediglich „Abfallprodukte“ der eigentlichen Problempunkte.
Nun werden neue Gutachten bemüht, die Aufklärung bringen sollen. Der Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises wird beauftragt, ein weiteres Verkehrswertgutachten zu erstellen. Als wäre ein solches Vorgehen nicht schon lange gelebtes Klischee, um Fehlverhalten zu kaschieren. Ein nochmaliges nachträgliches Gutachten, das den vom Magistrat beschlossenen Preis von 38,50 €/m2 rechtfertigen soll, ist daher obsolet und eine weitere Verschwendung von Steuergeldern. Absicht der BG war, diesen fragwürdigen Umgang mit den Bürgern und dem Stadtparlament aufzudecken und zu versuchen ein Zeichen zu setzen, ein Versuch, das „weiter so“ zu verhindern. Ein Zeichen für die vielbeschworene Zukunft. Der Blick im Rathaus ist nach vorne gerichtet, das ignorante Verhalten bewahrt aber die Vergangenheit.