Kahlschlag an Autobahn sollte weitere Konsequenzen haben

Wie der Presse zu entnehmen war, wurde der kilometerlange Kahlschlag entlang der Autobahn A 66 und an den Autobahnanschlussstellen mit einem lächerlichen Bußgeld von 12.400 Euro für die ausführende Firma und mit einem Bußgeld von 6.500 Euro für Hessen Mobil geahndet. Wenn die gerodeten Bäume als Holzhackschnitzeln verkauft würden, wie gerüchteweise behauptet wird, könnte wahrscheinlich ein Mehrfaches verdient werden.
Soll es das gewesen sein? Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) sind der Ansicht, dass eine derartige Kahlschlag-Aktion weitere Konsequenzen haben muss.
Das Unternehmen, gegen das laut Presseberichten bereits sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen ähnlicher ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft durchgeführt wurde, sollte konkret benannt werden. Alle Bürger haben nach Ansicht der BG ein Recht darauf zu wissen, wer offensichtlich schon seit Jahren immer wieder bewusst gegen Natur- und Umweltschutz verstößt.
Ein solches Unternehmen darf nach Ansicht von Bodo Delhey, dem Fraktionsvorsitzenden der BG, zukünftig keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen. Deshalb muss die Untere Naturschutzbehörde Ross und Reiter benennen und den Namen des Unternehmens insbesondere allen Städten und Gemeinden und sonstigen öffentlichen Auftraggeber sowie der Öffentlichkeit bekannt geben. Erfolgt dies nicht, wird das Unternehmen weiter wie bisher agieren. Dies sieht man daran, dass die bisherigen sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen dieses Unternehmen offensichtlich nicht zu einem Umdenken geführt haben und unbeeindruckt weiter gegen Natur- und Umweltschutzregelungen verstoßen wird.
Aber auch bei Hessen Mobil, einer oberen Verwaltungsbehörde des Landes Hessen, sollte dies nach Ansicht der BG personelle Konsequenzen haben. Jemand der eine “Pflegemaßnahme” beauftragt und auf seinem täglichen Weg in seine Behörde nach Gelnhausen den Kahlschlag nicht bemerkt und unterbindet, muss seinen Platz räumen. Hier sind die Verantwortlichen von Hessen Mobil und ggf. der Hessische Verkehrsminister gefordert, da diese Kahlschlagaktionen hessenweit erfolgten.
Aber auch die Untere Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises hat sich nach Ansicht der BG nicht mit Ruhm bekleckert. Erst nachdem der BUND Kreisverband Main-Kinzig und die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) eine Anzeige gegen Hessen Mobil erstattet haben, wurde die UNB aktiv. Und dies obwohl die UNB, wie Hessen Mobil, ihren Dienstsitz in Gelnhausen hat und somit täglich die Rodungsmaßnahmen hätte sehen und rechtzeitig einschreiten können.
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist nach Naturschutzrecht auszugleichen. Ob die UNB eine Ersatzaufforstung angeordnet hat, war der Presse nicht zu entnehmen. Die von den BG erbetene Antwort auf ihre Anzeige gegen Hessen Mobil ist bisher noch nicht eingetroffen. Alle Informationen mussten die BG der Presse entnehmen.

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