Die Bauaufsicht hat die Bestandsaufnahme im Mittlauer Weg abgeschlossen

Die Bauaufsicht des Kreises hat im Meerholzer Neubaugebiet „Mittlauer Weg“ 42 Verstöße gegen den gültigen Bebauungsplan festgestellt. Nun soll zeitnah das ordnungsbehördliche Verfahren beginnen. Foto: Archiv GNZ 19.03.2022

Main-Kinzig-Kreis hat seine Bestandsaufnahme im Meerholzer Neubaugebiet Mittlauer Weg abgeschlossen und startet nun das ordnungsbehördliche Verfahren

Gelnhausen-Meerholz (mb). Die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises hat ihre Bestandsaufnahme im „Mittlauer Weg“ abgeschlossen. Das Ergebnis: Insgesamt wurden im Meerholzer Neubaugebiet 42 Verstöße gegen den Bebauungsplan festgestellt und dokumentiert. Nun soll in Kürze das ordnungsbehördliche Verfahren beginnen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises im Juli 2021 dazu aufgefordert, gegen die auf öffentlichen Grünflächen errichteten Zäune im „Mittlauer Weg“ vorzugehen. Zur Begründung hatte das RP eine baurechtliche Beurteilung herangezogen. In deren Rahmen sei festgestellt worden, dass die Nutzung der öffentlichen Grünflächen als Privatgärten „bauplanungsrechtlich unzulässig“ sei, da sie gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt. Das Eingreifen der Oberen Aufsichtsbehörde war insofern bemerkenswert, dass der Kreis als Untere Bauaufsicht sich trotz mehrfacher Beschwerden über Jahre nicht zuständig gefühlt beziehungsweise keinen Handlungsbedarf gesehen hatte.

Das RP Darmstadt hatte zunächst vom Kreis die Vorlage eines Konzepts zur Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände gefordert, das eine konkrete Bestandsaufnahme zu den baurechtswidrigen Zuständen im Meerholzer Neubaugebiet vorsah. Unmittelbar nach dem Scheitern des Mediationsverfahrens im Mittlauer Weg begann die Untere Bauaufsicht daher Anfang November 2021 mit ihren Untersuchungen vor Ort.

Rund vier Monate später ist die Bestandsaufnahme der Verstöße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes im gesamten Geltungsbereich abgeschlossen, wie die Kreispressestelle auf GNZ-Anfrage am Dienstag mitteilte. Das Ergebnis werde aktuell mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bewertet, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises hat demnach insgesamt 42 Verstöße aufgenommen und dokumentiert. Neben den überwiegend privaten Sachverhalten ist auch die Stadt Gelnhausen in mindestens zwei Fällen betroffen, wie der Kreis informiert. Zum einen sei der Spielplatz in der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ entgegen der Festsetzung im B-Plan nahezu doppelt so groß errichtet worden. Zum anderen befinde sich auf einem Flurstück, dessen Eigentümerin die Stadt Gelnhausen sei, ein Erdzwischenlager.

Bauaufsicht stellt 42 Verstöße gegen den B-Plan fest. Hauptsächlich unzulässige Zäune auf öffentlichen Flächen

Die Bewertung der baurechtlichen Bestandsaufnahme seitens der Behörden ist inzwischen bereits abgeschlossen. „Im Rahmen der Abstimmung hat das RP Darmstadt jetzt ganz aktuell mitgeteilt, dass mit dem ordnungsbehördlichen Verfahren begonnen werden soll und die Anhörung zu starten ist“, wie die Kreispressestelle gestern Nachmittag auf Nachfrage weiter informierte. Die Bauaufsicht des Main-Kinzig-Kreises werde daher „kurzfristig die konkrete Umsetzung beginnen“, heißt es in der kurzen Mitteilung.

Was das für die weitere Vorgehensweise der Behörde bedeutet, hatte der Kreis bereits vor rund vier Monaten dargestellt. Demnach werden die festgestellten Verstöße gegen den Bebauungsplan nun den jeweiligen Eigentümern und Pächtern der Flächen mitgeteilt, um im Rahmen der üblichen Anhörung die geeigneten baurechtlichen Maßnahmen abzuwägen. Das unmittelbare Ziel sei es, „für die streitgegenständlichen Flächen die Öffnung der Garteneinzäunung zu erreichen und so die Zugänglichkeit hier für die Öffentlichkeit zu gewährleisten“. Diese Vorgabe könne am Ende auch mit einer Verfügung der Unteren Bauaufsichtsbehörde durchgesetzt werden, hieß es damals auf GNZ-Anfrage.

Die genauen Schritte ergäben sich allerdings erst aus der Bestandsaufnahme und der Anhörung. Ein Aspekt bei dem Verfahren werde dann auch die Verhältnismäßigkeit sein, „also welcher Aufwand wird beim Rückbau konkret gefordert, um den im Bebauungsplan beschriebenen Charakter wieder herzustellen“, hatte der Main-Kinzig-Kreis im November informiert.