Kahlschlag an Autobahn muss geahndet werden und sollte Konsequenzen haben
Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) haben bei der Unteren Naturschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises eine Anzeige gegen Hessen Mobil erstattet wegen eines ungenehmigten Eingriffs in Natur und Landschaft.
Damit reagieren die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) auf eine Stellungnahme von Hessen Mobil zu dem Kahlschlag an der Autobahn A 66.
In der Sendung „MEX – das Marktmagazin“ des Hessischen Rundfunks am 6.4.2016 hat der Sprecher von Hessen Mobil in einer arroganten nicht zu akzeptierenden Art behauptet, es seien nur Pflegemaßnahmen durchgeführt worden und kein Kahlschlag. Hessen Mobil habe alles richtig gemacht. Die Kritik am Kahlschlag sei ungerechtfertigt.
Die Sendung kann unter folgendem Link angesehen werden.
http://www.hr-online.de/website/suche/home/mediaplayer.jsp?mkey=60072312&type=v&xtmc=mex&xtcr=3
Aufgrund dieser Stellungnahme von Hessen Mobil haben die BG die Anzeige erstattet.
Nach Ansicht der BG müssen die Kahlschlagaktionen streng geahndet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein Ausgleich für den angerichteten Schaden muss von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet werden.
Bei Hessen Mobil sollten die Kahlschlag-Aktionen nach Ansicht der BG personelle Konsequenzen haben. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht wir, die Steuerzahler, sondern die Verantwortlichen bei Hessen Mobil tragen finden die BG.