Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) sieht sich wegen seines Umgangs mit den Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu den Verkäufen öffentlicher Grünflächen im „Mittlauer Weg“ nun einer Dienstaufsichtsbeschwerde von CDU, BG und Grünen ausgesetzt.
Fraktionen erheben bei der Kommunalaufsicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP)
GNZ 16.09.2020
Gelnhausen (pfz). CDU, BG und Grüne haben ihre Drohung wahr gemacht und in der Causa „Mittlauer Weg“ eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Gelnhäuser Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) bei der Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises erhoben. Hintergrund ist zum einen die Weigerung des Rathauschefs, das erste Gutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) herauszugeben. Zum anderen will Glöckner die am Montag eingegangene zweite Expertise nur vortragen und nicht dem Akteneinsichtsausschuss vorlegen (die GNZ berichtete in der gestrigen Ausgabe).
Der Bürgermeister hatte am Sonntag erklärt, er erachte es für „wenig sinnvoll und lösungsorientiert“, die erste Stellungnahme des HSGB heranzuziehen, da die Expertise von einem anderen Sachverhalt ausgegangen sei. Nämlich: dass die öffentlichen Grünflächen in dem Neubaugebiet in Meerholz noch nicht verkauft worden seien. Doch für Christdemokraten, Grüne und „Bürger für Gelnhausen“ ist das Gutachten durchaus von Relevanz: „Weil sich daraus ergibt, welche Empfehlungen der Hessische Städte- und Gemeindebund den damaligen Verantwortlichen gegeben hätte.“ Die Unterzeichner der Dienstaufsichtsbeschwerde, die der GNZ-Redaktion vorliegt, gehen zudem davon aus, dass der Bürgermeister die unzureichenden Informationen weitergeleitet hatte.
CDU, BG und Grüne hatten erfolglos Auskunft über den Inhalt beim Rathauschef gefordert. Glöckner teilte den Fraktionen zudem mit, dass auch der HSGB darum gebeten habe, die erste Expertise nicht zu verwenden. „Dies hindert allerdings nicht, sie den Stadtverordneten zur Kenntnis zu geben. Auf unsere schriftliche Anfrage ist der Bürgermeister vielmehr verpflichtet, eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Dies hat er allerdings pflichtwidrig verweigert“, betonen die drei Fraktionen in ihrem Schreiben an die Kommunalaufsicht, die nun darauf hinwirken soll, dass die schriftliche Anfrage an den Bürgermeister vollumfänglich beantwortet wird. Den Inhalt der Expertise nicht freizugeben behindere zudem den Akteneinsichtsausschuss, der gestern Abend nichtöffentlich tagte, in seiner Arbeit: „Sie ist Bestandteil des Vorgangs Mittlauer Weg und müsste uns deshalb zur Einsicht vorgelegt werden.“
Auch die neue Stellungnahme müsse dem Gremium vorgelegt und nicht nur verlesen werden. „Nach der Ankündigung des Bürgermeisters in der GNZ ist davon auszugehen, dass uns diese Möglichkeit (das Gutachten einzusehen, Anm. d. Red.) verwehrt wird. Die in dem Presseartikel vorgetragenen datenschutzrechtlichen Gründe hindern eine Herausgabe beziehungsweise Einsicht nicht“, so die Begründung im Schreiben von CDU, BG und Grünen. Immerhin hätten sämtliche Mitglieder des Akteneinsichtsausschusses eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. „Zudem bestehen berechtige Gründe für die Kenntnisnahme, sodass der Datenschutz nicht entgegenstehen kann. Sollte es tatsächlich durchgreifende Einwendungen datenschutzrechtlicher Art geben, könnte auch kein mündlicher Vortrag erfolgen.“ Hilfsweise könnten entsprechende Daten geschwärzt und das Gutachten so zur Einsicht vorgelegt werden. Daniel Glöckner begründete seine Haltung mit der Aussage, dass in dem Dokument des HSGB Namen und Flurstücke genannt würden.
Glöckner wird um Stellungnahme gebeten
Kreispressesprecher John Mewes bestätigte gestern auf Anfrage der GNZ den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht. In einem der nächsten Schritte werde Bürgermeister Glöckner um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.
Stolz: Keinerlei Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens
Landrat Thorsten Stolz (SPD) hat nach eigener Aussage keinerlei Kenntnis über Inhalte einer HSGB-Stellungnahme zum Gelnhäuser Baugebiet „Mittlauer Weg“ erhalten. Das hat der Landrat und ehemalige Gelnhäuser Bürgermeister gestern in einer Mitteilung klargestellt und damit auf den Artikel „HSGB-Expertise bleibt Geheimsache – zweite Stellungnahme ist eingetroffen“ in der GNZ von gestern reagiert. Darin fragten drei Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung nach, ob Stolz in irgendeiner Form „Kenntnis vom Inhalt (oder Teilen des Inhalts) des HSGB-Gutachtens“ erhalten habe. „Ich kann die von CDU, BG und Grünen in den Raum gestellte Frage mit einem klaren Nein beantworten. Bürgermeister Daniel Glöckner hat mir keine Informationen dazu zukommen lassen“, betonte Landrat Stolz. (re)