„Stolz hat Grundstücke unter Wert verkauft“

CDU, BG und Grüne reagieren auf Stellungnahme des ehemaligen Bürgermeisters zum Mittlauer Weg                                           GNZ 26.09.20

 Nachdem sich der ehemalige Bürgermeister der Stadt Gelnhausen, Thorsten Stolz, zum Thema Mittlauer Weg geäußert und einen Fehler eingeräumt hat, melden sich nun die Vertreter von BG, CDU und Grünen zu Wort. Frank Bayer, Bodo Delhey, Uwe Leinhaas, Petra Schott-Pfeifer und Jochen Zahn vertreten in einer gemeinsamen Mitteilung die Auffassung, dass dem ehemaligen Rathauschef weitere schwerwiegende Versäumnisse zur Last zu legen sind.

„Wir haben schon immer die Auffassung vertreten, dass die Veräußerung der Grünflächen, die wir niemals gebilligt hätten, weit unter dem auf dem Markt erzielbaren Wert erfolgt ist. Der jetzt unternommene Versuch, die Verschleuderung von Vermögen der Stadt, die damals noch Schutzschirmgemeinde war, als ein günstiges Geschäft darzustellen, ist ein durchsichtiges Ablenkungs- und Verteidigungsmanöver des unter Druck geratenen ehemaligen Bürgermeisters Stolz“, kritisieren die Vertreter von BG, CDU und Grünen im Akteneinsichtsausschuss „Mittlauer Weg“. Stolz habe den Verkauf der Grünflächen der Stadtverordnetenversammlung nicht zur Entscheidung vorgelegt. Dies sei ein klarer und eindeutiger Rechtsverstoß. „Unsere Zustimmung hätte er niemals erhalten, da der Verkauf gegen den Bebauungsplan verstoßen hat, was ebenfalls einen groben Rechtsbruch darstellt.“

Die drei Fraktionen widersprechen auch der Darstellung des ehemaligen Bürgermeisters, dass es sich dabei um einen „nicht unüblichen Vorgang“ handele. Es sei zwar zutreffend, dass Grünflächen in kleinerem Umfang auch in der Vergangenheit veräußert worden seien. Dabei habe es sich aber um weitaus kleinere Flächen, insbesondere schwer zugängliches Gelände oder schmale Randstreifen, gehandelt, deren Pflege für die Gemeinde einen erhöhten Aufwand bedeutet hätte. „Es ist ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang, dass in immensem Umfang Grünflächen entgegen dem geltenden Bebauungsplan veräußert wurden, die für die Erwerber eine erhebliche Erweiterung der zu nutzenden Fläche zur Folge hatten“, stellen die Parteivertreter fest. Jetzt den Anschein zu erwecken, dass mit der Änderung des Bebauungsplans geschehenes Unrecht nachträglich legitimiert werden könne, sei unredlich. Damit würden die Käufer von Grünflächen ein weiteres Mal einseitig begünstigt.

„Mit Thorsten Stolz ist in dieser Konstellation der Bock zum Gärtner gemacht worden“

Weiterhin fragen die Vertreter von CDU, BG und Grünen, in welcher Eigenschaft sich Stolz äußere. Als Landrat sei er immerhin Kommunalaufsichtsbehörde und Untere Baubehörde und müsse dafür sorgen, dass im Mittlauer Weg ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werde. „Er befindet sich in einem klaren Interessenkonflikt in seiner Doppelrolle als damals Verantwortlicher und heutiger Landrat. Im Volksmund würde man sagen, mit Thorsten Stolz ist in dieser Konstellation der Bock zum Gärtner gemacht worden. Ein Beitrag zur Versachlichung wäre es, wenn der Landrat die für ihn zuständige Dienstaufsichtsbehörde um rechtliche Überprüfung des Sachverhalts bäte. Wir fordern ihn hierzu ausdrücklich auf“, erklären Frank Bayer, Bodo Delhey, Uwe Leinhaas, Petra Schott-Pfeifer und Jochen Zahn.

Was die von Stolz geforderte zukunftsorientierte Lösung angehe, seien BG, CDU und Grüne die Ersten gewesen, die mit der Einleitung eines Mediationsverfahrens einen konstruktiven Vorschlag gemacht hätten. Leider sei die Abstimmung über diesen Antrag durch die SPD/ FDP-Koalition mit einem parteipolitisch motivierten taktischen Manöver verhindert worden. „Der vom Landrat gemachte Vorwurf der Blockadehaltung trifft also ausschließlich die SPD/FDP-Koalition“, erklären die Vertreter der drei Fraktionen.

Welche Konsequenzen zieht Glöckner?

Ein maßgeblicher Beitrag zur Klärung von möglichen Fehlverhalten wäre zudem, wenn die beiden Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die der Bürgermeister nach wie vor unter Verschluss halte, öffentlich gemacht werden würden. Die Stellungnahmen wären geeignet, dass sich die Bürgerschaft von Gelnhausen ein Bild aus neutraler Sicht von dem Handeln der Verantwortlichen machen könnte. Dabei sei davon auszugehen, dass sich aus der ersten Stellungnahme des HSGB eindeutig ergebe, welche Empfehlung diese Organisation Thorsten Stolz vor der Veräußerung der Grünflächen gegeben hätte.

Auch sei weiterhin völlig unklar, ob der Bürgermeister die sich aus Sicht von CDU, BG und Grünen aufdrängenden Konsequenzen aus der vorliegenden Stellungnahme des HSGB ziehen wolle. Ihre Anfragen blieben unbeantwortet, aus der Presse habe man erfahren müssen, dass der Bürgermeister offenbar weitere rechtliche Prüfungen vornehmen lasse. Unbekannt sei, welche Sachverhalte von wem geprüft würden. „Wir haben deshalb erneut eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet, wenngleich zu befürchten ist, dass er auch diese ignorieren wird“, so die Fraktionsvertreter.