Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) begrüßen, dass der Exerzierplatz nicht weiter bebaut werden kann. Die Änderung des Bebauungsplans “Exerzierplatz”, der jetzt, bis auf die Errichtung eines den EU-Vorschriften entsprechenden Hubschrauber-Landeplatzes, eine weitere Bebauung des Exerzierplatzes ausschließt, wurde in der letzten Sitzung des Bauausschusses und der Stadtverordneten als Satzung beschlossen.
Der Bau der Tanzschule am südlichen Rand des Exerzierplatzes wurde seinerzeit vom Denkmalschutz genehmigt. Auch aus städtebaulichen Gründen war die Bildung einer Raumkante seitens der Bauverwaltung gewünscht.
In der Bevölkerung wurde der Bau der Tanzschule eher als Eingriff, denn als städtebaulich begründete Bebauung angesehen. Vor allem die Einschränkung der Sicht auf die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der ehemalige Herzbachkaserne wurde bemängelt. Auch die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) waren nicht von der Randbebauung des Exerzierplatzes überzeugt, die sich in der Realität doch anders als in den Plänen darstellte.
Gemäß dem bisher gültigen Bebauungsplan wäre eine weitere Randbebauung des Exerzierplatzes möglich gewesen. Mit der letzten Änderung des B-Planes wurde die Errichtung eines den EU-Vorschriften entsprechenden Hubschrauber-Landesplatzes geplant und ermöglicht. Die Denkmalschutzbehörde hat in Ihrer Stellungnahme zum aktualisierten B-Plan dieses Mal festgestellt, dass zur “Samtgesamtheit Herzbachtalkaserne” neben den Kasernenbauten auch die zugehörigen Grünanlagen gehören. Daraufhin wurde die Randbebauung des Exerzierplatzes im B-Plan gestrichen
Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) begrüßen, dass damit eine weitere Bebauung des Exerzierplatzes nicht mehr möglich ist.