Information der zur Beseitigung von Grünmüll – Ein Antrag der BG

Der Antrag der BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) ein Informationsblatt
zur Beseitigung von Grünmüll heraus zu bringen, wurde im Ortsbeirat Gelnhausen einstimmig angenommen:

Der Magistrat wird gebeten, die Bürger mit einem Info-Blatt über die rechtmäßige Beseitigung von Grünabfällen zu informieren.

Begründung:

Die Ablagerung von Grünabfall in der freien Landschaft ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine illegale Abfallbeseitigung. Gemäß § 27 KrW-/AbfG dürfen Abfälle nicht wild abgelagert werden, sondern müssen ausschließlich in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Verstöße können ordnungsrechtlich verfolgt werden. Grundsätzlich ist der Verursacher bzw. der Grundstückseigentümer verpflichtet, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. 

Neben dem illegalen Verbrennen der Grünabfälle muss festgestellt werden, dass diese auch vermehrt widerrechtlich in die Landschaft (z.B. am Waldrand) entsorgt werden. Dieses Verhalten beeinträchtigt die Umwelt, da es die Vegetation an diesen Stellen erheblich verändert. 

Es zeigt sich leider immer häufiger, dass vor allen an den Ortsrändern, unbebaute Grundstücke, die an bebaute Flächen angrenzen, von immer mehr Anwohnern zur illegalen Ablagerung von Grünabfällen missbraucht werden. Deshalb sollten die Grundstückseigentümer mit einem Info-Blatt informiert werden, um zukünftig illegale Abfallablagerungen zu verhindern bzw. ordnungsrechtlich verfolgen zu können.

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