Gesplittete Abwassergebühren aufgrund von Grundsatzurteilen erforderlich

BG informieren die Bürgerinnen und Bürger

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) wollen beim nächsten monatlichen Treffen am Donnerstag den 16.09.2010 um 20 Uhr in der Gaststätte „Zur Post“ die Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger über die Abwassergebühren informieren. Die letzte Stadtverordneten-Versammlung hat gezeigt, dass selbst die Stadtverordneten offensichtlich nicht ausreichend über das Thema gesplittete Abwassergebühren informiert sind.

Für diejenigen, die diesen Termin nicht wahrnehmen können, haben die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN die wichtigsten Fragen beantwortet.

Was sind gesplittete Abwassergebühren?

Als gesplittete Abwassergebühr wird die getrennt berechnete Gebühr zur Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser bezeichnet. In dieser Gebühr werden sämtliche Kosten, die für die Sammlung, die Beseitigung und die Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser aufgewandt werden, aufgeteilt also “gesplittet” berechnet und anschließend erhoben. 
Das bisherige Äquivalenzprinzip, bzw. der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, das die bezogene Frischwassermenge in direkter Relation zum Abwasseraufkommen steht, wird durch die Berechnung der getrennten Abwassergebühr nach dem Verursacherprinzip abgelöst und somit eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt. 

Ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlich?

Ja, da sowohl das Oberverwaltungsgericht Münster (NRW) als auch Verwaltungsgerichtshöfe in verschiedenen Bundesländern, u.a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (Urteil vom 02.09.2009, Az: 5 A 631/08), in Grundsatzurteilen die bisherige Berechnung der Abwassergebühren nach der Frischwassermenge für nichtig erklärt haben und die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr bestätigten.

Welche Konsequenzen hat das für die Kommunen?

Aufgrund dieser Grundsatzurteile sind die Gemeinden verpflichtet, gesplittete Abwassergebühren einzuführen. 
Dies wurde in der letzten Stadtverordneten-Versammlung auch von Bürgermeister Stolz bestätigt. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat die Bürgermeister der Kommunen des Main-Kinzig-Kreises darauf hingewiesen, gesplittete Abwassergebühren umgehend einzuführen.

Wie erfolgt die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühren?

Die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung werden wie bisher nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet.
Die Gebühren für die Regenwasserbeseitigung werden nach der Größe der versiegelten Flächen eines Grundstücks berechnet, die an den Kanal angeschlossen sind.

Wie werden die befestigten Flächen ermittelt?

Es wurden bereits Befliegungen des gesamten Stadtgebietes durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhalten Luftbilder ihrer Grundstücke mit den ermittelten befestigten Flächen zu Prüfung. Falls die Ergebnisse nicht stimmen sollten, kann der Grundstückseigentümer den Meldebogen korrigieren.

Werden sich die Abwassergebühren erhöhen?

Nein! Die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr entspricht in der Summe den bisherigen Gebühren. Es ergibt sich also keine Gebührenerhöhung, sondern nur eine gerechtere und verursacherbezogene Verteilung der Gebühren. Für Grundstücke mit großen befestigten Flächen werden sich höhere Gebühren ergeben und für Grundstücke mit wenig befestigten Flächen werden sich die Gebühren reduzieren. Wie bisher werden die Gesamtkosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung auf die Gebührenzahler verteilt. Es wird also keine zusätzliche Niederschlagswassergebühr eingeführt. Dies wäre rechtlich auch nicht zulässig. Die Hessische Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Gebührenhaushalte ausgeglichen sein sollen. Gewinne dürfen nicht erzielt werden.

Warum ist eine gesplittete Abwassergebühr gerechter?

Beim bisherigen Frischwassermaßstab werden die Gesamtkosten der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch berechnet. Wer viel Trinkwasser verbraucht zahlt auch hohe Abwassergebühren. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel Regenwasser von seinem Grundstück in den Kanal geleitet wird. Allerdings ist der Kostenanteil der Regenwasserbeseitigung in den letzten Jahren durch den Bau von größeren Kanälen, Regenrückhaltebecken etc. auf eine Größenordnung von 30 % bis 50 % angestiegen. 

Benachteiligt werden von dieser Berechnungsmethode Familien mit Kindern, insbesondere dann, wenn sie in Mehrfamilienhäusern wohnen. Verbrauchermärkte mit großen Verkaufs- und Parkflächen profitieren von dieser Regelung, weil ihr Trinkwasserverbrauch in Bezug zur versiegelten Fläche relativ gering ist. Mit anderen Worten, Familien mit Kindern subventionieren die Unternehmen sowie 1- bis 2-Personenhaushalte in Einfamilienhäusern, mit großen versiegelten Flächen. 

Können die Bürger die Höhe ihrer Abwassergebühr beeinflussen?

Ja! Wenn sie Maßnahmen ergreifen, durch die weniger Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird, z.B. wenn sie befestigte Flächen entsiegeln, Regenwasser-Zysternen ohne Anschluß an den Kanal bauen und das gesammelte Regenwasser zur Bewässerung des Gartens verwenden oder auf unbefestigten Flächen versickern lassen. Je weniger Regenwasser in den Kanal eingeleitet wird, desto niedriger wird die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung. 

Müssen zusätzliche Mitarbeiter in der Verwaltung eingestellt werden?

Nein! Die erstmalige Ermittlung der befestigten Flächen wird in der Regel von einem Fachbüro durchgeführt, wie derzeit in Linsengericht und in Freigericht. Zukünftige Änderungen müssen von den Grundstückseigentümern gemeldet werden.

Warum werden gesplittete Abwassergebühren erst so spät in Gelnhausen eingeführt?

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) haben bereits am 9.Juni 2005 die Einführung von gesplitteten Abwassergebühren beantragt. Der Antrag wurde in den Umweltausschuss verwiesen. Die damalige CDU-Mehrheit und Bürgermeister Michaelis haben diesen Antrag aber, wie viele andere Anträge auch, nicht umgesetzt.

Wie wird es weiter gehen?

In 2008 hat die Stadt Gelnhausen die Luftbilder der Befliegung gekauft. Wie derzeit in Linsengericht und Freigericht muss ein Fachbüro beauftragt werden, die Luftbilder auszuwerten und Erfassungsbögen zu erstellen. Die Erfassungsbögen werden an die Grundstückseigentümer zur Prüfung und eventuellen Korrektur zugesandt. Vorher werden die Bürgerinnen und Bürger von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Fachbüro umfassend über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr informiert und alle Fragen geklärt. Korrekturen der Grundstückseigentümer werden vom Fachbüro eingearbeitet. Wenn die gesamte Erfassung abgeschlossen ist, können die Gebühren für die einzelnen Grundstücke berechnet werden und neue rechtssichere Gebührenbescheide erstellt werden.

Die BG haben bei der letzten Stadtverordneten-Versammlung beantragt, dieses Verfahren in 2011 abzuschließen. Bürgermeister Stolz wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über den Stand berichten und den weiteren Ablauf mit Terminen erläutern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert