Am 25. April 2016 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Umwidmung der hauptamtlichen Stelle des Ersten Stadtrats in ein Ehrenamt – einstimmig.
Dieser Beschluss bedeutet das Ende einer Entwicklung, die die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN bereits mit einem Antrag im Jahr 1999 angestoßen hatten.
Hintergrund des Antrages der BG war u. a. ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, der damals für die Stadt Gelnhausen – nach heutigen Maßstäben – eine jährliche Ersparnis von ca. 87.000 Euro bedeutet hätte.
Ein entsprechender Beschluss wurde mit 29 Nein- gegen 5 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Eine Neuauflage erfolgte im Juni 2005. Der jetzt von SPD und GRÜNEN unterstützte Antrag wurde von der damaligen CDU-Mehrheit mit 18 Nein gegen 17 Ja Stimmen.
Nur einen Monat später beantragte die CDU-Fraktion bei der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2005 die Wiederwahl des hauptamtlichen Ersten Stadtrates, seit 1991 mit CDU-Parteimitgliedern besetzt. Weniger als ein Jahr vor der Kommunalwahl und der Bürgermeisterwahl, bei der Bürgermeister Michalis nicht mehr antreten wollte, sollte die Macht der CDU im Rathaus gefestigt und einem CDU-Mitglied nochmals ein Pöstchen verschafft werden.
Die Wahl war schriftlich und geheim, das Ergebnis eine handfeste Überraschung:
17 Stadtverordnete stimmten gegen den Antrag, 16 waren dafür, bei einer Enthaltung. Die Mehrheitsverhältnisse hatten sich nicht geändert, aber zwei CDU-Stadtverordnete hatten den Vorschlag der eigenen Partei nicht befürwortet.
Bei der Kommunalwahl im März 2006 verlor die CDU in Gelnhausen ihre Mehrheit an SPD und BÜRGER FÜR GELNHAUSEN, die seit dieser Zeit eine Koalition bilden. Zum Bürgermeister wurde der SPD-Kandidat Thorsten Stolz gewählt.
Die Amtszeit des Hauptamtlichen Ersten Stadtrates war am 31.12.2005 ausgelaufen.
Seit der Kommunalwahl im März 2006 bestand nach der Kooperationsvereinbarung mit der SPD die Möglichkeit für die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN, einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat aus den eigenen Reihen zu stellen. Es wurde darauf verzichtet. Der Posten wurde nicht mehr besetzt.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Mai 2016 wurde die Situation in der Hauptsatzung fest geschrieben und bereinigt. Erster Stadtrat ist ein Ehrenamt.
Entlohnt wird ein Erster Stadtrat nach Besoldungsgruppe B 2. Inzwischen sind zehn Jahre vergangen. Damit haben die BG der Stadt Gelnhausen Kosten von ca. 870.000 Euro eingespart. Eventuelle Pensionsansprüche nicht eingerechnet.
Bis zum Frühjahr des vergangenen Jahres erhielt ein in Ruhestand getretener Wahlbeamter im Lande Hessen bereits nach einer Wahlperiode eine Mindestpension von 35 %. Das bedeutete eine monatliche Zuwendung von ca. 2000 Euro. Unabhängig vom Lebensalter und lebenslang.
Am 28.März 2015 wurden die Bestimmungen geändert. Wahlbeamte erhalten von da an Ruhegehalt nur, wenn sie das Amt mindestens acht Jahren inne hatten und das 55. Lebensjahr vollendet haben. Für bis zum 29. Februar 2016 gewählte Wahlbeamte gelten die Änderungen nicht.