BG weisen Unterstellungen der UNB zurück

Unterlagen auf Homepage der BG einsehbar

Die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde, dass die Darstellungen der BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) bezüglich des Kahlschlages an der A 66 nicht den Tatsachen entsprechen würden, weisen die BG auf das Schärfste zurück. 

Die BG haben Unterlagen und den Schriftverkehr, insgesamt 18 durchnummerierte PDF-Dateien, unter dem Reiter „Dokumente“ auf ihrer Homepage www.buergerfuergelnhausen.de
veröffentlicht, so dass jeder nachprüfen kann, dass die BG alles korrekt dargestellt haben.

Aus diesen Unterlagen ergeben sich aber zahlreiche Fragen an die UNB und Hessen Mobil.

Gemäß Schreiben des Hessischen Verkehrsministeriums vom 25.04.2016 (siehe Anlage 12) „… wurde bereits im Juli 2015 mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, wie die „Gehölzpflegearbeiten“ durchzuführen sind. Auf der Grundlage dieser Abstimmung mit Hessen Mobil sind die Pflegearbeiten ausgeschrieben und an zwei Privatunternehmen vergeben worden.“

Eines dieser Privatunternehmen war eine Firma, die der UNB bestens bekannt ist, da schon mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Eingriffe in Natur und Landschaft gegen dieses Unternehmen durchgeführt wurden.
Daher stellen sich einige Fragen.

Hat die UNB Hessen Mobil über diese Firma informiert? Wenn Nein, warum nicht?
Wenn ja, warum hat Hessen Mobil den Auftrag trotzdem an diese Firma erteilt?

Warum hat Hessen Mobil die Maßnahmen nicht gestoppt als erkennbar war, dass keine „Gehölzpflegearbeiten“, sondern Kahlschlag durchgeführt wurde?

Warum hat die UNB die mit ihr abgestimmten „Gehölzpflegearbeiten“ nicht kontrolliert?

Warum haben Hessen Mobil und UNB den wochenlang entlang der A66 und A45 durchgeführten kilometerlagen Kahlschlag nicht bemerkt, vor allem nicht den Kahlschlag in Gelnhausen in Sichtweite ihrer jeweiligen Verwaltungssitze?

Warum hat die UNB den Kahlschlag nicht unterbunden und führt statt dessen ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren durch, dass diese Firma genauso wenig beeindrucken wird wie die bisher schon verhängten Bußgelder?

Wurden die Bußgelder der bisherigen Ordnungswidrigkeitsverfahren bezahlt oder hat die Firma erfolgreich Rechtmittel gegen die Bußgeldbescheide eingelegt?

Wann und durch wen hat die UNB von den Kahlschlagaktionen erfahren? Die BG haben am 07.02.2016 einen Antrag gestellt (siehe Anlage 3), dass die Stadt Gelnhausen mit Hessen Mobil reden soll, um zukünftig solchen Kahlschlag in Gelnhausen zu vermeiden. Die UNB hat in Ihrer Pressemitteilung geschrieben, dass sie das Ordnungswidrigkeitsverfahren einen Tag später am 08.02.2016 eingeleitet hat.

Von einer Unteren Naturschutzbehörde erwarten sicher nicht nur die BG, dass sie ihrem Namen gerecht wird und die Natur schützt. Von Hessen Mobil sollte man erwarten können, dass sie wirklich Gehölzpflegearbeiten durchführt und keine Kahlschläge entlang unserer Straßen.

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