BG lehnen Park- und Rastanlage an A 66 ab

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) lehnen eine Park- und Rastanlage im Bereich der Gemeinde Linsengericht ab, da hiermit ein Eingriff in das Überschwemmungsgebiet der Kinzig entstünde, der negative Auswirkungen auf die Hochwassersituation der Stadt Gelnhausen haben würde.

Für die BG erscheint es nicht sinnvoll, gerade an der engsten Stelle des Kinzigtals einen solchen Rastplatz zu bauen. Dieser engste Talbereich ist bereits durch zwei Landesstraßen, die Autobahn A 66 und die Bahnlinie Frankfurt-Fulda stark beeinträchtigt. Ein weiterer Eingriff wird durch den 3-gleisigen Ausbau der Bahnlinie erfolgen.

Die vorgesehene Fläche liegt im Überschwemmungsgebiet der Kinzig und stellt einen wichtigen Retentionsraum dar. Der Verlust von Retentionsfläche würde zu einer Verschlechterung der Hochwassersituation in Gelnhausen führen. 

Die vorgesehenen, mit Steuergeldern finanzierten, Hochwasserschutz-Maßnahmen an den Nebenflüssen der Kinzig sollen auch zu einer Reduzierung des Hochwasser¬spiegels in Gelnhausen führen. Der Bau einer ebenfalls mit Steuermitteln finanzierten Park- und Rastanlage und der damit verbundene Verlust an Retentionsfläche würde dieser sinnvollen Hochwasserschutz-Maßnahmen entgegen stehen.

Gegen den Bau einer Park- und Rastanlage im Überschwemmungsgebiet sprechen nach Ansicht der BG auch die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). 

Gemäß § 77 WHG sind Überschwemmungsgebiete im Sinne des § 76 WHG in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. In festgesetzten Überschwemmungs¬ge¬bie¬ten ist gemäß § 78 WHG u.a. untersagt: die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche und das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegen stehen.

Es sprechen also viele Argumente gegen eine Park- und Rastanlage im Über¬schwem¬mungs¬gebiet an der engsten Stelle im Kinzigtal. Die Planungen für diesen Standort sollten deshalb nicht weiter geführt werden und alternative Standorte gesucht werden. Dies muss dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Fulda mit aller Deutlichkeit von der Stadt Gelnhausen vor Augen geführt werden. 

Ein Abwarten, wie es die CDU Gelnhausen in der letzen Sitzung der Stadtverord¬neten-Versammlung gefordert hat, als sie eine Resolution gegen die Errichtung einer Park- und Rastanlage ablehnte, ist der falsche Weg.

Wenn die Stadt Gelnhausen ihre Bedenken nicht rechtzeitig vorbringt, werden die Planungen fortgeführt und am Ende werden wir uns nur noch darüber unterhalten, ob statt der geplanten 38 LKW-Parkplätze nur 37 oder 36 gebaut werden sollen.

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