„Eine lebenswerte Zukunft in Gelnhausen für alle schaffen, dabei private Immobilienbesitzer entlasten, sinnvoll gegenfinanziert durch die Einführung der Grundsteuer C“
Die Bürger für Gelnhausen fordern den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2025 von derzeit 550 auf 475 abzusenken und zur Kompensation der Mindereinnahmen gleichzeitig eine Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke einzuführen.
Im Haushalt 2022 wurde sowohl die Gewerbe- als auch die Grundsteuer B deutlich erhöht, um die Finanzen in Gelnhausen in Ordnung zu bringen. Die Gewerbesteuererhöhung wurde letztes Jahr teilweise zurückgenommen, aber nicht die Grundsteuer B für die privaten Immobilienbesitzer. Hier sollte die Steuerbelastung gerechter und sinnvoller erfolgen.
Auch wenn die Stadtverwaltung gerade einen neuen Flächennutzungsplan aufstellt und die SPD-Fraktion für die nächste Stadtverordnetenversammlung dabei den Fokus auf die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum gelegt wissen will, sind das doch keine Maßnahmen, die tatsächlich geeignet sind, die prekäre Situation für Wohnungssuchende und insbesondere junge Familien kurzfristig und wirkungsvoll zu verbessern.
Die Möglichkeiten zur Ausweisung von neuen Baugebieten in Gelnhausen sind leider begrenzt und sehr kostspielig. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ärgernis, dass es im Stadtgebiet eine Vielzahl von voll erschlossenen, bebaubaren Grundstücken gibt, die teilweise seit über 50 Jahren nicht bebaut werden, erklärt BG-Stadtverordneter Mario Röder.
Dafür gibt es natürlich ganz unterschiedliche Gründe. So können es sich einige Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer aufgrund der derzeit hohen Baukosten bestimmt schlichtweg nicht leisten, ihre Grundstücke zu bebauen. Leider liegt die Ursache von brachliegenden und zum Teil sogar zum Ärger der Allgemeinheit verwahrlosten Grundstücken aber viel häufiger in der Erwartung von Spekulationsgewinnen.
Das ist für die Stadtentwicklung störend und auf keinen Fall sinnvoll. Baureife Grundstücke sollten nicht brachliegen, sondern bebaut werden, um den Wohnungsmangel zu beheben.
Aus diesem Grund eröffnet der Gesetzgeber im Rahmen der Grundsteuerreform den Kommunen die Möglichkeit, eine neue Grundsteuer C auf baureife Grundstücke einzuführen. Städte und Gemeinden können damit in Zukunft die Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf diesen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen.
Das ist für Gelnhausen eine große Chance, Eigentümer im Stadtgebiet zu animieren, ihre bebaubaren Grundstücke zur Schaffung von mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Denn die Stadt kann aktuell die Anfragen nach Baugrundstücken nicht hinreichend bedienen. Selbst ein neuer Flächennutzungsplan wird da nicht ausreichend helfen. Es gibt hier einfach zu wenig geeignete Flächen, um Wohnungssuchenden und insbesondere jungen Familien eine wirklich lebenswerte Zukunft in Gelnhausen zu bieten.
Auch wenn Bürgermeister Litzinger, wie im Artikel in der GNZ vom 4.10.2024 über die kürzlich erfolgte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zitiert, sagt „ Ich gönne es der BG, als Erste den Vorstoß zur Steuersenkung zu machen.“ Den Bürgern für Gelnhausen, so erklärt Mario Röder, geht es mit diesem Antrag keinesfalls um bloße Symbolpolitik, sondern um bürgernahe Sachpolitik, die Denkanstöße liefert und an den richtigen Stellen zur richtigen Zeit zielführende Lösungen anbietet.