Stadthalle Gelnhausen: Wer schläft, der sündigt eben nicht

VORSPRUNG ONLINE 9. September 2021

Die Entwicklung der Stadthalle in Gelnhausen kommentiert VORSPRUNG-Leser Michael Neitzert in seinem Leserbrief.

“Erinnern wir uns, Bürgermeister Glöckner hat eingeräumt, dass keine abschließende Baugenehmigung für die Stadthalle vorliegt. Ebenso bringt die Sonne allmählich an den Tag, dass beim Bau der Stadthalle vor 37 Jahren ‘vergessen’ wurde, die Kellerdecken zum Saal feuerbeständig auszuführen. Das reiht sich ein in weitere schwere Versäumnisse im Brandschutz.

Ich zitiere aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau: ‘Es ist zwar davon auszugehen, dass verwaltungsrechtlich vorgeschriebene zu wiederholende Prüfungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht veranlasst wurden und so ein wirtschaftlicher Schaden (Anm.: für Gelnhausen) entstanden ist. Schon bei der ersten wiederkehrenden Prüfung der Bauteile mit brandschutztechnischer Anforderung hätte auffallen müssen, dass diese mängelbehaftet sind. Die Kosten zur Mängelbeseitigung hätten im Rahmen der Gewährleistungsfrist bei dem jeweiligen Errichter geltend gemacht werden können. Wird der der Mangel dem Errichter nicht angezeigt und ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, liegt die Mängelbeseitigung im Verantwortungsbereich des Betreibers.’

Mit anderen Worten: Das Bauamt Gelnhausen hat seit Fertigstellung der Stadthalle friedlich die Gewährleistungsfrist zur Mängelbeseitigung von immerhin fünf Jahren verschlafen, dann aber die Mängel seit 1984 bis heute auch nicht behoben und nach Ausführung der Staatsanwaltschaft auch keine Pflichtprüfungen durchgeführt. Die Stadthalle hätte so niemals in Betrieb gehen dürfen.

Dabei war dem Bauamt schon lange bekannt, dass es gesetzlich verpflichtet war, die sicherheitstechnischen Prüfungen durchzuführen. Ich erinnere an das Schreiben Krieger an das ‘Facilitymanagment’ von 2010 (!), in dem er ausführt, ‘dass die Halle (Anm.: die Stadthalle) seit 1984 keine einzige TÜV- Abnahme in den einzelnen Sparten hat’. Auch ich habe mich 2015/16 an den damaligen Bauamtsleiter und die Facilitymanagerin gewandt mit dem Hinweis, dass offensichtlich beim Bau der Halle nicht darauf geachtet wurde, dass die Kellerdecken in F90 (feuerbeständig) auszuführen waren. Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft hier keinen Vorsatz erkennen. Wer schläft, der sündigt eben nicht…

Seit 2 Jahren ist die Stadthalle schon geschlossen

Auch die Bauaufsicht hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Meine Versuche, im Jahr 2014/2015 Genehmigungen für Bestuhlungspläne für die Stadthalle von der Bauaufsicht zu erhalten, wurden abgewiesen, weil keine Genehmigung für die Halle vorläge. Zu allem Überfluss hat der damalige Bauamtsleiter mich kurz darauf abgemahnt und untersagt, jemals wieder mit der Bauaufsicht zu kommunizieren. Ein Schelm, wer glaubt, dass der Bauamtsleiter um die fehlende Baugenehmigung wusste. – Und ein Schelm, wer einen Zusammenhang mit den fristlosen Kündigungen von zwei technischen Leitern der Stadthalle herstellt.

Es ist eine Ironie: Anstatt seinerzeit auf für die Stadt Gelnhausen kostenlose (!) Mängelbeseitigung zu bestehen, hat das Bauamt 37 Jahren lang geschlafen mit dem Ergebnis, dass die Stadthalle geschlossen ist und die Sanierungskosten so teuer sind, dass ernsthaft über Abriss nachgedacht wird. So oder so ist das ein Millionenschaden für die Stadtkasse und damit auch für die Gelnhäuser Bürger. Das traurige ist, dass die Bürger auf dem Schaden sitzen bleiben, obwohl die Verwaltung ihn angerichtet hat. Selbst die Bürger, die glauben, das gehe sie alles nichts an, werden sich bald z.B. über höhere Grundsteuer oder Kita- Gebühren oä. wundern…””