Visualisierung des geplanten Dienstleistungszentrums Südstadt. Foto: blfp planungs gmbh
BG: Das Stadtbild würde zerstört werden. Wir fordern Begrenzung auf maximal fünf Stockwerke GNZ 21.062021
Gelnhausen (re). Die „Bürger für Gelnhausen“ begrüßen ausdrücklich das Projekt Dienstleistungszentrum Südstadt auf dem ehemaligen Joh-Gelände, „allerdings sollte sich der neue Komplex in das Stadtbild unserer Stadt einfügen“, betonen die BG in einer Pressemitteilung. Nicht umsonst dürfe in München kein Gebäude in der Kernstadt die Frauenkirche überragen. „Es gilt, unser Stadtbild nicht zu zerstören und die historische Silhouette zu erhalten. Bausünden, wie das ehemalige Schwesternwohnheim (heute Facharztzentrum) oder die Raiffeisentürme, sollten uns täglich ermahnen, solche zukünftig zu vermeiden.“ Die historischen Gebäude prägten das Stadtbild seit Jahrhunderten, es sollte ein Ansporn für die Planer sein, dieses für zukünftige Generationen zu erhalten.
Die höchsten Gebäude der Südstadt seien die beiden historischen Türme – Schifftor und Ziegelturm – der ehemaligen Stadtmauer. Im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Dienstleistungszentrum Südstadt“ seien im Bereich B1 sieben Vollgeschosse erlaubt, zuzüglich Kellergeschoss und Dachaufbauten. Damit hätten die Gebäude, so die BG, eine ähnliche oder sogar eine größere Höhe. Es verbiete sich aus städtebaulicher Ästhetik, ein derart hohes Gebäude in Konkurrenz zu den historischen Türmen zu errichten.
Die bisher gültigen Bebauungspläne aus den Siebziger- und Achtzigerjahren begrenzten die Bebauung auf drei Geschosse zuzüglich dem Dachgeschoss. Diese Bebauung präge heute das Stadtbild der Südstadt, bei einem mehr als doppelt so hohen Gebäude könne keine Rede davon sein, dass sich das neue Gebäude in der Umgebung einfüge. Dies aber schreibe die Baugesetzgebung ausdrücklich vor. Die BG empfehlen, maximal fünf Vollgeschosse zu erlauben, „dies wären schon zwei Geschosse über den derzeitigen Bestand hinaus“.
Des Weiteren sei eine Grundflächenzahl von 1 (100 Prozent versiegelte Fläche) absolut unüblich, in der Regel gehe man nicht über 0,8 hinaus. In der heutigen Zeit des Klimawandels sollten immer grüne Inseln und Versickerungsflächen vorgesehen werden, so die BG.
„Alle Beteiligten mögen sich die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, derart viel Bürofläche an dieser Stelle zu schaffen?“ Der Wunsch des Main-Kinzig-Kreises, seine Standorte in der Stadt hier zu konzentrieren, sei aus Sicht der Kreisverwaltung nachvollziehbar. Aus Sicht der Stadt stelle sich das aber ganz anders da. Die vom Main-Kinzig-Kreis genutzten Flächen würden nur innerhalb der Stadt verschoben, es erzeuge in den bisher genutzten Gebäuden Leerstand mit den daraus folgenden Problemen. „Es stellt sich die Frage, was wirklich verlagert werden muss und was nicht? Vielleicht reicht dann ein etwas kleineres Dienstleistungszentrum, und unser Stadtbild wird nicht zerstört“, so die BG.
Darüber hinaus sollten behindertengerechte Parkplätze direkt am Gebäude vorgehalten werden. Es sei für stark beeinträchtigte Personen unzumutbar, den Weg vom geplanten Parkhaus in der Hailerer Straße zurückzulegen. Mit diesem könne die nach Stellplatzverordnung erforderliche Anzahl von Stellplätzen für das Dienstleistungszentrum nicht erreicht werden. Die BG erinnern deshalb nochmals an ihren Vorschlag, ein Parkhaus südlich des Bahnhofs auf die Linsengerichter Seite zu bauen. Dieses wäre ähnlich weit vom Dienstleistungszentrum entfernt wie der geplante Standort und verkehrstechnisch deutlich besser zu erreichen. Die Südstadt würde deutlich entlastet.