PERSÖNLICHE ERKLÄRUNG VON BODO DELHEY

Es sind keine Straftaten unterstellt, es ist eine Prüfung veranlasst worden.

Der BG-Fraktionsvorsitzende Bodo Delhey hat in der Stadtverordnetenversammlung am 24. März 2021 eine persönliche Erklärung zu den wiederholten Angriffen von SPD und FDP abgegeben:

Die SPD-Vertreter Walter Nix und Ewald Desch haben mich schon mehrfach bei Sitzungen, in Redebeiträgen sowie in Veröffentlichungen persönlich angegriffen und unwahre, beleidigende Behauptungen aufgestellt. Eigentlich wollte ich nicht auf diese Beleidigungen und Unterstellungen eingehen. Da aber Landrat Stolz in seiner persönlichen Erklärung vom 6. März behauptet hat, dass er beschuldigt worden sei, Straftaten begangen zu haben, er aber nicht auf die Vorgänge im Baugebiet Mittlauer Weg eingegangen ist, möchte ich mich zum Sachverhalt äußern, da ich bereits seit 2015 bei der Erstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Mittlauer Weg involviert bin.

Ich versuche schon seit Frühjahr 2016, dass der Verkauf von öffentlichen Grünflächen gestoppt wird und der einstimmig von allen Fraktionen beschlossene Bebauungsplan von Magistrat, Verwaltung und der vom Magistrat beauftragten SEG umgesetzt wird. In meiner E-Mail vom 16. Mai 2016 habe ich Bürgermeister Stolz mitgeteilt, dass die BG mit dem Verkauf von öffentlichen Grünflächen an Anlieger nicht einverstanden sind, und ihn gebeten, keine weiteren öffentlichen Grünflächen zu verkaufen. Einen Tag später, am 17. Mai 2016, erhielt ich die Antwort, dass im Neubaugebiet Mittlauer Weg auch nach dem Verkauf bzw. der Verpachtung von Teilflächen noch ausreichend öffentliche Grünflächen vorhanden seien, die naturnah gestaltet werden könnten. Das Wort Teilflächen war fett gedruckt und unterstrichen.

Er hat aber mir und der zuständigen Stadtverordnetenversammlung verschwiegen, dass der Aufsichtsrat der SEG bereits am 14. Dezember 2015 die Vorlage des SEG-Geschäftsführers beschlossen hatte, 12 940 Quadratmeter öffentlicher Grünflächen als private Grünflächen zu einem Preis von 60 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen. Auch hat er verschwiegen, dass der Magistrat eine Woche zuvor, am 10. Mai 2016, beschlossen hatte, 12 940 Quadratmeter öffentlicher Grünflächen für 38,50 Euro pro Quadratmeter zu verkaufen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat festgestellt, dass nur die Stadtverordnetenversammlung den Verkauf von öffentlichen Grünflächen hätte beschließen dürfen und nicht der SEG-Aufsichtsrat und der Magistrat. Die Beschlussvorlagen für den SEG-Aufsichtsrat und den Magistrat wurden vom SEG-Geschäftsführer erstellt, dem die ausschließliche Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bekannt war, wie er mir und Jochen Zahn in einem Gespräch mitteilte. Auch Bürgermeister Stolz hätte dies bekannt sein müssen, der die Beschlüsse sowohl im SEG-Aufsichtsrat als auch im Magistrat mitgetragen hat. Als Vorgesetzter des SEG-Geschäftsführers und Bauamtsleiters war und ist er auf jeden Fall verantwortlich.

Im Akteneinsichtsausschuss wurde festgestellt, dass rechtswidrige Beschlüsse gefasst worden waren. Es kam die Frage auf, ob hier eventuell dienstrechtliche Vergehen vorliegen könnten. Der HSGB antwortete, dass dies von der Staatsanwaltschaft untersucht werden müsste. Am 30. September 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass Bürgermeister Glöckner die Anzeige bis 30. Oktober 2020 einreichen solle. Da Glöckner die Anzeige nicht fristgemäß stellte, haben die drei Fraktionen BG, CDU und Grüne die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, damit Vorermittlungen durchgeführt werden können. Es sind also keine Straftaten unterstellt worden, sondern es ist eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst worden, wie dies der HSGB in seiner Stellungnahme ausgeführt hat.