Staatsanwaltschaft und die Aufsichtsbehörde muss die Verantwortlichkeiten beurteilen
Es ist absolut unglaubhaft, wenn Kolja Saß als Kreispolitiker nun fordert, dass die Handelnden in der Causa Mittlauer Weg jetzt zur Verantwortung gezogen werden sollen. Saß hätte als Ausschussvorsitzender des Akteneinsichtsausschusses jede Möglichkeit gehabt, an der Aufklärung mitzuwirken. Er hat allerdings von Beginn an das Aufklärungsbemühen von BG, CDU und Grüne blockiert. Einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Rechtsfragen zu beauftragen, haben BG, CDU und Grüne bereits im Dezember letzten Jahres gefordert. Dies hat die SPD/FDP Mehrheit im Ausschuss abgelehnt. Wenn die Genossen und die Liberalen damals unserem Antrag zugestimmt hätten, hätten wir längst Ergebnisse und könnten die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Es ist grotesk, dass sich nunmehr die FDP unsere Forderung vom letzten Jahr zu eigen macht, erklären Petra Schott-Pfeifer (CDU), Frank Bayer(CDU), Jochen Zahn (BG), Bodo Delhey (BG) und Uwe Leinhaas (Grüne).
„Mit unserem Antrag in der letzten Stadtverordnetenversammlung wollten erreichen, dass die rechtswidrigen Veräußerung von öffentlichen Grünflächen im Baugebiet Mittlauer Weg von der für ein Disziplinarverfahren gegen Thorsten Stolz zuständigen Stelle, dem Regierungspräsidium Darmstadt, geprüft wird. Die FDP hat diesen Antrag zusammen mit der SPD abgelehnt. Sie hat damit also verhindert, dass der Sachverhalt und das Verhalten sowie die Verantwortung von Stolz und Glöckner von der Aufsichtsbehörde aufgeklärt werden. Bislang haben die SPD/FDP Koalition und der Bürgermeister gebetsmühlenartig wiederholt, dass man die Vergangenheit ruhen lassen und nur in die Zukunft blicken solle.
Nachdem nunmehr durch die unabhängige Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) deutlich wurde, dass schwerwiegende Fehler des Landrats sowie des heutigen Bürgermeisters der disziplinarischen Überprüfung bedürfen, wird jetzt der durchsichtige Versuch unternommen, durch weitere vorgelagerte Prüfungen das Verfahren hinauszuzögern. Es ist ganz offensichtlich, dass SPD und FDP ein Tätigwerden durch die zuständigen Stellen mit Blick auf die bevorstehende Kommunalwahl mit aller Macht verhindern wollen“, kritisieren die Vertreter der drei Fraktionen. „Thorsten Stolz hat entgegen dem Bebauungsplan die öffentlichen Grünflächen zu einem niedrigen Preis verschleudert. Der heutige Bürgermeister Daniel Glöckner hat diese Grünflächenverkäufe fortgesetzt, obwohl deutliche Warnung an ihn ausgesprochen wurden. Er hätte deshalb die Möglichkeit, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich selbst zu beantragen. Dies hat er – soweit uns bekannt ist – nicht getan. Völlig neben der Sache liegt es, wenn die Liberalen jetzt behaupten, das Disziplinarverfahren nur von dem Bürgermeister einzuleiten sind. Das trifft nur auf diejenigen Handelnden zu, deren Dienstvorgesetzter er ist. Für den Landrat und ihn selbst gilt dies natürlich nicht. Wir haben deshalb mit unserem Antrag gefordert, dass hier die zuständigen Stellen informiert werden. Alle weiteren rechtlichen Prüfungen müssen dann dort vorgenommen werden.
Für das Disziplinarverfahren hilft ein Rechtsanwalt nicht weiter. Insoweit kostet er die Stadt nur Geld. Anders sieht es aus bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen. Hier muss die Stadt tätig werden, bevor Ansprüche verjähren. Das alleine sollte die Aufgabe des Anwalts sein, stellen Petra Schott-Pfeifer, Frank Bayer, Jochen Zahn, Bodo Delhey und Uwe Leinhaas fest.