Ämter der städtischen Verwaltung sind nicht nach Parteizugehörigkeit zu vergeben, sondern müssen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Qualifikation besetzt werden. Alle Stellen sind öffentlich auszuschreiben.
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- Vorlage der Hiebsplanung zu spät – Forsteinrichtungswerk fehlt noch immer
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- Info Termin muss verschoben werden
- Informationsveranstaltung Balkonkraftwerke am 18. März um 14 Uhr in Haitz