Ämter der städtischen Verwaltung sind nicht nach Parteizugehörigkeit zu vergeben, sondern müssen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Qualifikation besetzt werden. Alle Stellen sind öffentlich auszuschreiben.
Ämter der städtischen Verwaltung sind nicht nach Parteizugehörigkeit zu vergeben, sondern müssen ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Qualifikation besetzt werden. Alle Stellen sind öffentlich auszuschreiben.