Gestaltungsplanung des Spielplatzes wurde vom Bauausschuss freigegeben

Der ehemalige Vorsitzende des Bauausschusses Bodo Delhey widerspricht der Pressemitteilung der SPD sowie Bürgermeister Glöckner und weist darauf hin, dass der Bauausschuss in zwei Sitzung am 7.10.2019 und am 18.11.2019 die Planungen des Spielplatzes im Baugebiet Mittlauer Weg behandelt und freigegeben hat.

In der Sitzung am 10.7.2019 stellte Bauamtsleiter Oberst die Gestaltungspläne für die zentrale öffentliche Grünfläche und den Spielplatz im Neubaugebiet Mittlauer Weg vor. In diesen Plänen war schon der vergrößerte Spielplatz dargestellt. Da viele Fragen von den Ausschussmitgliedern und den Anwohnern nicht beantwortet werden konnten, wurde beschlossen, die Planerin für die nächste Sitzung einzuladen.

In der Sitzung am 18.11.2019 erläuterte die Planerin die Gestaltung des Spielplatzes und begründete dessen Vergrößerung. Die Fragen der zahlreich erschienenen Anwohner des Baugebietes wurden von der Planerin weitgehend  beantwortet.

Der Bauausschuss hat daraufhin beschlossen, dass der geplante vergrößerte Spielplatz von der Planerin ausgeschrieben werden kann.

In dieser Sitzung wurde auch vereinbart, dass die Planungen für die öffentlichen Grünflächen zunächst zurückgestellt und die Aufträge noch nicht ausgeschrieben werden sollen, um unnötige Kosten und eine evtl. Doppelplanung zu vermeiden. Es sollte abgewartet werden, zu welchem Ergebnis der Akteneinsichtsausschuss bezüglich dem Verkauf und der Verpachtung der öffentlichen Grünflächen kommt.

Diese beiden Bauausschuss-Sitzungen waren Anlass und Begründung von SPD, FDP und Grünen, Bodo Delhey als Vorsitzenden des Bauausschusses abzuwählen.

Bei beiden Sitzungen waren viele Anwohner des Baugebietes anwesend, die Fragen zu den Planungen der öffentlichen Grünflächen und des Spielplatzes hatten. Durch diese Fragen fühlten sich die Bauausschuss-Mitglieder von SPD, FDP und Grünen sowie die Vertreter der Verwaltung gestört, belästigt und angegriffen.

Die Fragen, Anregungen und Wünsche der Anwohner wurden insbesondere von den SPD-Vertretern als Störung der Ausschuss-Sitzung betrachtet.

Bürgermeister Glöckner war übrigens bei beiden Sitzungen nicht anwesend, obwohl bekannt war, dass zahlreiche Anwohner kommen wollten. Die Meinungen der Anwohner waren ihm offensichtlich unwichtig und egal.

Wenn jetzt Bürgermeister Glöckner und die SPD die Anwohner des Mittlauer Weges beteiligen wollen, dann ist dies völlig unglaubhaft. SPD, FDP und Bürgermeister Glöckner wollen durch eine Änderung des B-Plans die rechtswidrigen Beschlüsse und Kaufverträge im Nachhinein legitimieren und ihre dafür verantwortlichen Parteikollegen zu schützen, so die Einschätzung von Bodo Delhey

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Die „Bürger für Gelnhausen“ weisen in diesem Zusammenhang auf folgendes hin:

Das Mediationsverfahren ist ohne Ergebnis gescheitert und eine Verlängerung des Mediationsverfahrens wurde von den Stadtverordneten abgelehnt. Jetzt muss der einstimmig von allen Fraktionen in 2015 als Satzung beschlossene B-Plan auch vom Magistrat und der Verwaltung umgesetzt werden.

Die Käufer von öffentlichen Grünflächen können die erworbenen Flächen behalten. Die dort errichteten Zäune und die Aufschüttungen müssen aber beseitigt werden.

Es gab einen eindeutigen Willen der „Politik“ ein Muster-Wohngebiet mit großen öffentlichen Grünflächen zu schaffen, das von allen Anwohnern als Freizeit und Erholungsfläche genutzt werden kann. Diese bewusst groß geplanten öffentlichen Grünflächen sollten Ausgleich für die relativ kleinen Baugrundstücke mit kleinen Gärten sein und sollen die Wohn- und Lebensqualität zu steigern. Die kleinen Baugrundstücke wurden geplant, damit junge Familien nicht schon an den Kosten für den Bauplatz scheitern, wenn sie ein Haus bauen wollen.

Dieser B-Plan mit den kleinen und bezahlbaren Baugrundstücken und den großen öffentlichen Grünflächen war die Grundlage für die jungen Familien, sich um einen Bauplatz zu bewerben und sie konnten und mussten davon ausgehen, dass der B-Plan auch von Magistrat und Verwaltung umgesetzt wird.

Die Umsetzung des B-Plans wurde aber von Anfang an von den Verantwortlichen der SEG hintertrieben. Die SEG-Geschäftsführung und der SEG-Aufsichtsrat haben bewusst, wissentlich und vorsätzlich gegen die verbindlichen Festsetzungen des B-Plans verstoßen haben. Die SEG hat, ohne einen Auftrag von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat, öffentliche Grünflächen als Privatgärten verkauft. Diese vorsätzlichen Verstöße haben zu den Problemen im Baugebiet geführt. Beim runden Tisch wurde diese Tatsache nicht thematisiert – auch deshalb ist die Mediation gescheitert.

Die gutgläubigen Käufer wurden zwar durch die SEG getäuscht, da in den Kaufverträgen der Passus aufgenommen wurde, dass die gekauften Grünflächen eingefriedet werden dürften.

Allerdings war allen Anwohnern bekannt, dass 28.000 m² öffentliche Grünflächen im B-Plan verbindlich festgelegt sind, da der B-Plan Vertragsbestandteil aller Kaufverträge war.

Damit hätte den Käufern von öffentlichen Grünflächen auch klar sein müssen, dass sie für 38,50 €/m² kein privates Gartengelände kaufen können, wenn alle anderen, die keine Randgrundstücke besitzen, für einen größeren Garten 220 €/m² bezahlen müssen. Mögliche Klagen gegen eine Abrissverfügung dürften relativ aussichtslos sein.

Die BG schlagen vor, die Stadt Gelnhausen soll den Käufern Schadensersatzzahlungen für die Errichtung und Beseitigung der Zäune und Verfüllungen anbieten.

Diese Kosten sind von den Verantwortlichen, die die Kauf- und Pachtverträge für die öffentlichen Grünflächen unterschrieben haben, einzufordern.

Der Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat bestätigt, dass weder die SEG noch der Magistrat einen rechtgültigen Beschluss fassen durfte, 12.940 m² öffentliche Grünflächen als private Gärten zu verkaufen. Dies kann einzig und allein die Stadtverordnetenversammlung. Sowohl der HSGB als auch der RP Darmstadt haben festgestellt, dass der erfolgte Verkauf kein Grund ist, den B-Plan zu ändern, auf öffentlichen Grünflächen keine Zäune errichtet werden dürfen, diese rechtswidrig und zu beseitigen sind.

Wenn alle Zäune auf den öffentlichen Grünflächen beseitigt sind, ist auf Grundlage der Festsetzungen des B-Plans kurzfristig die Detailplanung der öffentlichen Grünflächen unter Beteiligung der Anwohner durchzuführen. Dabei können die Ideen und Vorschläge des runden Tisches berücksichtigt werden.

Die Bürger müssen sich auf geltendes Recht verlassen können.