„Das ist Verweigerung“

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Stadtrechtsfeier-Kosten: Bürger für Gelnhausen kritisieren unvollständige Offenlegung

Die Bürger für Gelnhausen kritisieren ausbleibende Transparenz bei den Kosten der Stadtrechtsfeier 2025. Trotz eines einstimmigen Beschlusses zur vollständigen Offenlegung lägen bis heute keine vollständigen Zahlen vor. Nach eigener Schätzung sieht die Wählergemeinschaft ein mögliches Defizit von 750.000 bis zu 1,2 Millionen Euro.

In einer Pressemitteilung erinnern die Bürger für Gelnhausen (BG) an den einstimmig gefassten Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 27. August 2025. Demnach sollte das Rathaus die Kosten für die jüngste Stadtrechtsfeier vollständig erfassen und transparent darstellen. Grundlage des BG-Antrags sei die öffentliche Zusage von Bürgermeister Christian Litzinger (CDU) gewesen, dass er für „100-prozentige Transparenz“ stehe.

„Doch diese Transparenz bleibt bis heute aus“, schreibt die Wählergemeinschaft. Dem Kulturausschuss seien im Januar lediglich Teilzahlen präsentiert worden: 380.000 Euro für Sach- und Dienstleistungen, 180.000 Euro für den Betriebshof sowie 270.000 Euro an Erlösen. „Wesentliche Kostenblöcke fehlen jedoch weiterhin – insbesondere die Personal- und Verwaltungskosten der Abteilung Kultur und Tourismus sowie die während der Feierlichkeiten geleisteten Stunden städtischer Mitarbeiter“, heißt es in der Pressemitteilung.

Uwe Leinhaas, BG-Vertreter im Kulturausschuss, habe diese Lücken frühzeitig benannt, schreibt die Wählergemeinschaft. Auch Elisabeth Jahn (BG) habe wiederholt ergänzende Informationen gefordert. Und: Selbst auf Nachfrage habe Stadtkämmerer Marcel Pipa keine vollständigen Angaben machen wollen. Zudem hätten Vertreter der BG Bürgermeister Litzinger dreimal aufgefordert, die fehlenden Zahlen nachzureichen – dreimal vergeblich, schreibt die Wählergemeinschaft. Sie betont: „Das ist keine Transparenz. Das ist Verweigerung.“

Wählergemeinschaft kritisiert auch Ticketpreise

Da aus dem Rathaus keine vollständigen Zahlen vorgelegt würden, habe Uwe Leinhaas gemeinsam mit unabhängigen Kennern kommunaler Haushaltsstrukturen eine eigene Schätzung erarbeitet. Das Ergebnis ist aus Sicht der BG alarmierend: Ein Mindestfehlbetrag von 750.000 Euro, im ungünstigen Fall bis zu 1,2 Millionen Euro. Neben der Kostenfrage sorge auch die Ticketpreispolitik für erheblichen Unmut in der Bürgerschaft. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Bürgerinnen und Bürger 18 Euro Eintritt zahlen müssen, nur um in der Altstadt etwas essen oder trinken zu können. Eine solche Preisgestaltung schließt viele Menschen faktisch aus – Familien, Senioren, junge Leute. Eine Stadtrechtsfeier darf kein exklusives Event für wenige werden. Sie muss ein Fest für alle sein“, heißt es in der BG-Mitteilung. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung habe zudem ausdrücklich vorgesehen, Standbetreiber, Gewerbetreibende und Besucher in die Nachbereitung der Großveranstaltung einzubeziehen und ihre Perspektiven zu evaluieren. Auch hierzu wurde bislang nichts vorgelegt, heißt es in der Mitteilung.

Für die Bürger für Gelnhausen steht fest: „Eine Stadtrechtsfeier ist nur dann ein Erfolg, wenn sie finanziell verantwortbar, transparent abgerechnet und für alle Bürger zugänglich ist“, heißt es am Ende der Mitteilung. Und: „Ein Stadtfest ist nur dann wirklich gelungen, wenn Betreiber und Besucher zufrieden sind – und wenn die Bürger wissen, was es sie tatsächlich gekostet hat.“