Widerrechtliche Entsorgung von Grünabfällen

Aufgrund eines Antrages der BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) im Ortsbeirat Gelnhausen, der einstimmig angenommen wurde, hat der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen – Ordnungsamt – folgende Bekanntmachung erlassen:

Widerrechtliche Entsorgung von Grünabfällen

Bekanntmachung Nr. 53/2008 

Wir müssen leider feststellen, dass vor allen an den Ortsrändern, auf unbebauten Grundstücken, Feld- und Wiesenwegen, sowie am Waldrand illegal Grünabfall (Rasenschnitt / Baumschnitt etc.) abgelagert wird. 

Derartige wilde Komposthaufen animieren auch Dritte dazu, sich weiteren Abfalls zu entledigen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Kavaliersdelikt, sondern um eine illegale Abfallbeseitigung. Sie kann nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld belegt werden. 

Die Stadt Gelnhausen entsorgt neben der Bio-Tonne auch sonstige, insbesondere sperrige Gartenabfälle zweimal jährlich. 

Die Gartenabfälle, die nicht als kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle in den dafür vorgesehenen Gefäßen gesammelt und zur Abfuhr bereitgehalten werden können, sind an den dafür vorgesehenen Abfuhrtagen wie sperrige Abfälle gebündelt vom Abfallbesitzer zur Abfuhr bereitzustellen (§4 Abs. 5 Abfallsatzung der Stadt Gelnhausen). 

Die Abfuhrtermine 5. Mai und 6.November 2008 sind im Abfallkalender aufgefürt. 

Bei größeren Mengen Gartenabfällen – auch zwischen den genannten Terminen – empfehlen wir die Abgabe bei der Kompostieranlage in Gründau bzw. beim Hofgut Bayha in Linsengericht. 

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der Bestimmungen. Bitte beseitigen Sie widerrechtlich angelegte Komposthaufen außerhalb Ihres eigenen Grundstücks umgehend. 

Der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen 
– Ordnungsamt – 

gez. T. Stolz 
-Bürgermeister- 

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