Hallenbad: BG gegen GmbH

Keine Vorteile, nur höhere Kosten

Die BÜRGER FÜR GELNHAUSEN (BG) sprechen sich für die Erhaltung des Zweckverbandes Hallenbad Mittleres Kinzigtal und gegen die Umwandlung in eine GmbH aus. Die BG sehen keine Vorteile in der Änderung der Gesellschaftsform, sondern im Gegenteil Nachteile, wie höhere Kosten.

Der Vortrag des vom Zweckverband beauftragten Steuerberaters hat gezeigt, dass eine GmbH im Vergleich zum Zweckverband keine entscheidenden Vorteile bringt. Nur wenn dies der Fall wäre, hätte die Umwandlung in eine GmbH Sinn gemacht.

Die BG sehen aber im Gegenteil erhebliche Risiken und Nachteile. So wurde dargelegt, dass es bei einer Vermögensübertragung vom Zweckverband auf eine GmbH erhebliche finanzielle und steuerliche Risiken gibt. Auch die Haftungsrisiken bleiben gleich.

Die Kosten und Verluste der GmbH müssten die Gemeinden als Gesellschafter der GmbH auch in Zukunft tragen. Zusätzliche Gesellschafter für eine GmbH, die jährlich Verluste ausweisen wird, werden schwer zu finden sein. 

Ein Geschäftsführer wird erhebliche Kosten verursachen, die aufgrund der Struktur und der Betriebsweise des Hallenbades durch Mehreinnahmen nicht ausgeglichen werden könnten. Der Geschäftsführer hätte das Sagen und die Kosten und Verluste würden im Wesentlichen von ihm bestimmt. Die Gemeinden hätten nur noch geringe Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft. Im schlechtesten Fall könnte sich die Beteiligung der Gemeinden auf eine Gesellschafter-Versammlung pro Jahr beschränken, bei der der Geschäftsführer den Gesellschaftern erläutert, wie hoch der Verlust ist, den die Gemeinden auszugleichen haben. Die gewählten Parlamentarier hätten keinerlei Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten mehr. Die BG fragen: Wollen die Gemeinden und deren gewählten Vertreter dies wirklich?

Die BG schlagen vor, die Gremien des Zweckverbandes zu „verschlanken“ und deren Arbeit zu verbessern und den Betrieb des Hallenbades mit dem (vorhandenen) Personal zu optimieren. Die Belegschaft sollte nach Auffassung der BG mehr Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten erhalten. Als Beispiel sei angeführt: es kann nicht sein, dass für jeden Austausch eines Duschkopfs die Verbandsversammlung tagt. Hier muss auf „kleinem Dienstweg“ entschieden werden. 

Da wir ein Familien- und Sportbad haben und kein Wellness- oder Erlebnisbad (mit hohen Eintrittspreisen), wird nach Ansicht der BG auch kein Eventmanager benötigt. Statt eines hochbezahlten Geschäftsführers brauchen wir einen Betriebsleiter, der sich um die Zufriedenheit der Besucher kümmert und den Betrieb des Bades optimiert. So sollten z.B. die Öffnungszeiten des Bades und die Belegung geprüft werden und im Sinne zahlender normaler Besucher verbessert werden. Ferner könnten Angebote wie ein Warmbade- oder ein Familienbadetag geprüft werden. Die Wünsche der Besucher sollten mit Hilfe eines Fragebogens ermittelt werden. 

Auch eine stärkere Einbindung der Vereine könnte zu Kosteneinsparungen führen, z.B. der Verzicht auf einen zweiten Bademeister während der Trainingszeiten durch Bereitstellung einer geeigneten Aufsichtsperson durch den Verein. Statt eine GmbH zu gründen, die höhere Kosten verursacht und den Einfluss der Gemeinden reduzieren würde, sollte der Betrieb des Bades durch bessere und stärkere Einbindung des Personals optimiert werden. 

Die Stadt Gelnhausen kann keine höheren Zuschüsse für das Hallenbad aufbringen. Wenn die Umwandlung in eine GmbH von Gründau und Linsengericht genutzt werden soll, den Kostenanteil für die Stadt Gelnhausen zu erhöhen, wird dies nach Auffassung der BG zwangsläufig zur Auflösung des Zweckverbandes und Schließung des Hallenbades führen. Alle Gemeinden sind aufgefordert, sich unter Beibehaltung des bisherigen Kostenschlüssels einvernehmlich für einen kostengünstigen Weiterbetrieb des Hallenbades einzusetzen.

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